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31.05.2022
Wann darf ich denn ein DU anbieten?
"Darf" - so ein schwieriges Wort, in diesem Zusammenhang...
Doch sicherlich hat fast jeder von Ihnen schon einmal überlegen müssen, ob Sie jemandem das DU anbieten dürfen, oder nicht und es dann doch gelassen, weil Sie sich unsicher waren?
Ganz schnell landet man bei unpersönlichen Sätzen, wie:
"Ich bräuchte mal den Kugelschreiber dort drüben, bitte!", um die direkte Anrede zu vermeiden.
Egal, ob im Berufsleben oder im Privaten, diese Situation kommt immer wieder vor und sorgt für Unbehagen. Schließlich möchten wir gern aufmerksam und wertschätzend auftreten und unseren Gegenüber mit dem richtigen Pronomen ansprechen.
Zuerst sollten Sie sich für den wertschätzenden Umgang und ganz im Sinne Knigge's folgende seiner Aussagen merken:
"Jede volljährige Person hat ein Recht darauf, mit SIE angesprochen zu werden"
Haben Sie sich diesen Punkt für sich verinnerlicht, wird es schon schwieriger 😉.
Grundsätzlich werden zwei Lebensbereiche unterschieden und für diese - wie kann es anders sein- gelten natürlich verschiedene Regeln:
Wir differenzieren zwischen Privat- und Berufsleben.
Im Privaten gibt es zwei Grundregeln und den Rest müssen Sie mit Ihrem Bauchgefühl meistern:
- Die ältere Person bietet der jüngeren Person da DU an, ganz gleich, ob Mann oder Frau
- Ist der Altersunterschied nicht festzustellen, dann hat die Frau das Privileg, dem Mann das Du anzubieten
Wie ist es aber nun, wenn gleichaltrige Personen, gleichen Geschlechts aufeinander treffen?
Dann entscheidet tatsächlich die eigene Intuition. Dafür möchte ich Ihnen zwei Empfehlungen geben, die ich gern von Moritz Freiherr Knigge zitiere:
"Falls DU nicht über Deinen Schatten springen kannst, bleiben SIE freundlich und Siezen Sie zurück."
"Höre auf Deinen gesunden Menschenverstand und bleibe im Zweifelsfall dann eben beim SIE, denn: ein gewährtes DU gilt lebenslang"
In der Geschäftswelt können Sie nun das eben Erlernte über Alter und Geschlecht wieder beiseite schieben 😉.
Im Berufsleben entscheidet die Hierarchie. Es bleibt der/dem Ranghöheren überlassen, dem Mitarbeiter das DU anzubieten und gibt es diesen Rangunterschied nicht, entscheiden die Dienstjahre, wer wem das DU anbietet.
Wichtig ist:
Formulieren Sie das Du-Angebot vorsichtig und ohne jeden Zwang, idealerweise so, dass Ihr Gegenüber die Möglichkeit hat abzulehnen.
Und dann bewahren Sie bitte auf jeden Fall Haltung, wenn Ihr gegenüber tatsächlich "Nein" sagt und akzeptieren Sie dies.
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